Welcome to Panama Forum, Panama's online club for visitors, investors, expats and retirees! You are currently viewing our site as a guest. By joining our free Panama community you'll be able to post topics, ask questions and communicate privately with other members. Registration is fast, simple and always free so come on in and join us today!
Hallo Forengemeinde,
ich bin neu hier und wünsche allen einen guten Tag.
Ich habe Verständnisprobleme mit Panama Stiftung.
Die Firmengründer werben damit, dass eine Gründung und Verwaltung einfach ist. Das Geld ist sicher (Stiftungsratsmitglieder haben keinen Zugriff). Geldabhebungen (Kredit/Debitcard) ist kein Problem und Anonymität kann auch gewahrt werden – klingt gut.
Frage – Wie sicher ist die Panama Stiftung im Bezug auf das Vermögen?
Der Stiftungsrat hat die Gewalt über die Stiftung. Der beschließt (weil Gaunerei), dass ein NEUER Begünstigter (Benefit Owner) auserkoren wurde, nämlich einer der Ihrigen. Der Protektor bekommt davon nichts mit, weil ihm keiner was sagt.
Dann wird die Bank vom Stiftungsrat angewiesen das Geld an den neuen Begünstigten auszuzahlen. Die Bank versucht wohl den momentan Zeichnungsberechtigten zu erreichen, was aber nicht klappt.
Muss die Bank der Anweisung des Stiftungsrates nachkommen?
Zur Anonymität:
Es muss ein Bankkonto eröffnet werden. Die Bank benötigt einen Bevollmächtigten, der wohl der Stifter/Begünstigte sein sollte. Das bedeutet jedoch das AUS der Anonymität.
Sehe ich etwas falsch und es gibt eine andere SICHERE Variante?
Kann mir jemand helfen?
Außerdem würde ich mich über eine EMPFEHLUNG eines seriösen Gründers freuen. Deutschsprachig wäre angenehm aber nicht Voraussetzung.
Danke
Absolute richting und total falsch. Die Statuten der Stiftung koennen so gestaltet werden dass der Zweck und die Kontrolle der Absicht entsprechen. Die Herausforderung ist, dem Aufsichtsrat (haeufig nur eine List von Namen mit minimalen Befugnisen und vorgefertigten Ruecktritserklearungen), dem Verwalter (hat alle Gewalt, einschiesslich der Aufloessung des Aufsichtsrats, sofern nichts anderes etabliert ist) und des Bankbevollmaechtigten (hauefig der Verwalter).
Solange die Verwalterrolle direct vom Stifter oder Hauptbeguenstigtem eingenommen werden kann und der Verwalter der Alleinzeichnungsberechtigte fuer das Bankkonto ist, ist alles recht klar. Sobald Anwaelte oder Vertreter eingesetzt werden muessen, ist es notwending mit zwei Unterschriften zu arbeiten und anderen Kontrollmechanisms einzurichten.
--- Der Teufel liegt in Detail. ---
Da Anwaelte auch nur Menschen sind habe ich beschlossen mit Zwei anwaelten zu arbeiten, einen der die Stiftung einrichted und einem anderen der die Stiftung Verwaltet. Obendrein lasse ich die Statuten nochmal von einem unbeteiligten dritten Korrekturlesen. Auf diese Art und Weise hat der erste Anwalt keinen Grund etwas einzubauen, dass einen Vortail fuer den anderen Anwalt schaft.
Alles aus einer Hand erscheint mir zu gefaehrlich. Ganz besonders wenn ernsthafte Werte in die Stiftung eingebracht werden.
Bookmarks